Lasertherapie in der Tiermedizin – heilen statt schneiden
Die Physikalische Medizin ist eine junge Spezialisierung, die in der Tiermedizin weltweit stark im Vormarsch ist. In den letzten drei Jahren ist die Nachfrage einer entsprechenden Therapie seitens der Tierbesitzer um 180 Prozent gestiegen. Die Spezialisierung befasst sich mit der Befundung, Erhaltung und Behandlung von Bewegungsabläufen und Schmerzzuständen. Sie setzt dabei manuelle, mechanische, elektrische, elektromagnetische, photobiomodulative und wasserspezifische Techniken ein. Ein Teilgebiet der Physikalischen Medizin ist die Physikalische Therapie oder Physiotherapie.
Lasertherapie – nicht nur ein cooler Trend in der Tierarztpraxis
Seit den 1970er Jahren und der STAR WARS Trilogie ist der Begriff „Laser“ vielen bekannt. Dies liegt nicht zuletzt an der damaligen Einführung der schneidenden Lasertechnik in den Operationsräumen. Dass der Laser aber nicht nur schneiden, sondern auch ohne zu schneiden therapieren kann, ist nicht allen bekannt. Der Begriff “L.A.S.E.R.” ist ein Akronym für den Begriff “Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation”. Dies ist wiederum die Übersetzung von Albert Einsteins Grundidee aus dem Jahr 1916 bzgl. der Potenzierung von Energiegewinnung mit Hilfe von angeregten Lichtphotonen: „Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung“.
Die moderne Laser-Therapie hat sich erst in der letzten Dekade praxisrelevant entwickelt.
Man vermutet seit Ende der 60er Jahren, dass die Einwirkung von Laserstrahlen auf die Körperzellen einen wohltuenden Effekt hat, in dem es in den Stoffwechsel der Zellen eingreift und somit einen anhaltenden Effekt auslöst. Diesen photochemischen Einfluss der Lichtenergie auf die Zellen bezeichnet man als „Photobiomodulation“ oder „Low-level laser therapy“ (LLLT). Jedoch bedurfte es ca. weiterer 40 Jahre, bevor ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vorlagen, um Laser auch als sicheres und therapieeffizientes Therapieverfahren einzusetzen.
„Laser ist nicht gleich Laser!“
Lasergeräte können aufgrund verschiedener Eigenschaften klassifiziert werden. Die wichtigsten Eigenschaften sind ihre Leistungsstärke und die abgegebene Strahlenwellenlänge. Lasergeräte mit einer Leistungsstärke um 500 mW sind Geräte, welche nachweislich in einer praxisrelevanten Zeiteinheit das betroffene Gewebe mit ausreichender Photoenergie versorgen können, um den gewünschten photochemischen Effekt auszulösen.
Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass der einwirkende Laserstrahl eine gewisse Wellenlänge aufweisen muss, um den gewünschten therapeutischen Effekt zu bewirken. Wellenlängen unter bzw. über ca. 600 – 1200 nm werden mit einer hohen Wahrscheinlichkeit das Zielgewebe nicht anregen und somit wirkungslos bleiben. Die Wellenlänge des Laserstrahls ist dem Gerät eigen und lässt sich nachträglich nicht mehr anders einstellen. Manche Geräte ermöglichen auch die Pulsung des Laserstrahls, was bedeutet, dass die Verabreichung des Strahls in festgelegten Zeiteinheiten mit Absicht für kurze Zeit unterbrochen wird. Dies scheint den positiven Effekt auf den Zellstoffwechsel zu verstärken, ist zusätzlich aber auch eine Sicherheitsmaßnahme, um den ungewollten Nebeneffekt der Überhitzung des Gewebes bei punktuellen Behandlungen zu vermeiden.
Die Lasertherapie zeigt eine Vielfalt von nachgewiesenen Effekten, sie wirkt sowohl schmerzlindernd, wundheilend als auch regenerativ."
Wann ist eine Lasertherapie sinnvoll?
Laserstrahlen können schmerzlindernd, entzündungshemmend, Ödem ausschwemmend, Gewebe schützend, heilend und aufbauend wirken. Die Lasertherapie wirkt schmerzlindernd, beispielsweise bei Schmerzen durch eine Entzündung in den Gelenken (Osteoarthrosen). Eine neue Studie hat gezeigt, dass Laser auch bei gewissen neuropathischem Schmerz erfolgreich eingesetzt werden kann. Eine aktuelle Studie mit einem Zwei-Dioden-Lasergerät (808 nm und 905 nm Wellenlängen) hat gezeigt, dass die Schutzhülle um geschädigte Nerven durch die Laserbehandlung erhalten bleibt und dadurch die Regeneration der geschädigten Nervenleitung positiv beeinflusst wird.
Damit hilft der photobiomodulative Effekt des Laserstrahls (Photobiomodulation) nicht nur, das Empfinden von „Schmerz“ zu lindern, sondern greift auch regulierend in die zellulären Prozesse, die für die Schmerzentstehung verantwortlich sind, ein. Besonders zu empfehlen ist diese Lasertherapie bei Tieren, die die konventionelle Schmerzmedikation nicht vertragen oder bei denen die erwünschte Wirkung nicht eintritt. In Fällen, wo das Tier unter akut starken Schmerzen leidet, lässt sich die Lasertherapie sehr gut mit anderen physikalisch-medizinischen Modalitäten kombinieren, z.B. mit der Elektrostimulation (TENS-Therapie).
Der schützende, heilende aber auch regenerative Effekt einer Lasertherapie kann auch bei der Behandlung mancher Hauterkrankungen sowie von hartnäckigen Wundheilungstörungen erfolgreich eingesetzt werden. Auch bei Weichteilschäden am Bewegungsapparat, wie etwa bei Sehnen- oder Muskelschäden, kann die Lasertherapie unterstützend verwendet werden. Auch das Ausschwemmen von Flüssigkeitseinlagerungen im Gewebe (Ödeme) kann unterstützt werden. Ein weiterer erfolgsversprechender Therapieansatz ist die verbesserte Durchblutung und somit Nährstoffversorgung der Muskelfasern durch das Einwachsen von kleinen Blutgefäßen. Eine Indikation, die sowohl beim muskelschwachen alten Hund als auch beim Sporthund zum Muskelaufbau eingesetzt werden kann. Praktische Ansätze sind erfolgversprechend - weitere Studien müssen dies in Zukunft bestätigen.
Was muss bei der Laserbehandlung beachtet werden?
Laserstrahlen, welche die geeignete therapeutische Wellenlänge besitzen, sind für Mensch und Tier nicht sichtbar. Sie können aber dennoch die Netzhaut im Auge unwiderruflich zerstören. Das Aufsetzen von geeigneten Schutzbrillen für Mensch und Tier, sowie die Behandlung in einem geschlossenen und ausreichend gekennzeichneten Raum sind eine wichtige Schutzmaßnahme. Auch muss das medizinische Personal, das die Lasertherapie durchführt, in Deutschland in regelmäßigen Abständen an einer Schutzeinweisung durch einen Schutzbeauftragten teilnehmen.