Tollwut tötet – Impfung schützt!
Auch wenn die Tollwut in Deutschland seit bald zehn Jahren offiziell getilgt ist: Die Gefahr der Einschleppung dieser stets tödlich verlaufenden und anzeigepflichtigen Tierseuche besteht nach wie vor. Vor allem Hunde, die aus Drittländern illegal eingeführt werden, stellen ein potentielles Risiko dar. Anlässlich des Welttollwuttages am 28. September macht die Bundestierärztekammer auf diese Problematik aufmerksam und erinnert daran, Hunde und Freigänger-Katzen gegen die Tollwut impfen zu lassen.
Die gute Nachricht zuerst: Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei. Dazu beigetragen haben regelmäßige Impfungen von Haustieren, kontinuierliche Beobachtung und Kontrolle des Nutz- und Wildtierbestandes sowie Impfköderaktionen für Füchse. Dennoch, und das ist die schlechte Nachricht, ist die gefährliche Zoonose – eine von Tieren auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit – nach wie vor präsent: Nach Schätzungen der WHO sterben jährlich 59.000 Menschen in mehr als 100 Ländern an der Tollwut, 99 Prozent davon in Afrika und Asien. Und auch in Urlaubsländern wie der Türkei, Serbien, Marokko, Thailand oder Mexico ist die anzeigepflichtige Tierseuche verbreitet, wird dort wie überall auf der Welt zu 99 Prozent von Hunden übertragen.
Anlässlich des Welttollwuttages, der jährlich am 28. September begangen wird, erinnert die Bundestierärztekammer daran, Hunde und Katzen, die das Haus verlassen, regelmäßig gegen Tollwut impfen zu lassen. „Wer mit seinem Tier ins Ausland verreisen will, für den ist das sowieso ein Muss. Im europäischen Reiseverkehr ist diese Impfung bei Hund, Katze und Frettchen vorgeschrieben und wird über den EU-Heimtierausweis dokumentiert“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.
Ein Impfschutz ist auch deswegen wichtig, weil das Virus jederzeit wieder nach Europa eingeschleppt werden kann: So zum Beispiel durch die Einfuhr von Hunden aus Ländern, in denen die Tollwut noch verbreitet ist. Immer wieder ist es in den vergangenen Jahren passiert, dass bei illegal nach Deutschland gebrachten Hunden das Tollwut-Virus festgestellt wurde. Und nur durch die große Achtsamkeit der Behörden konnte Schlimmeres, nämlich die Infektion eines Menschen, verhindert werden. Tiedemann: „Das Dramatische an der Tollwut ist, dass nach Ausbruch der Krankheit keine Behandlung mehr möglich ist. Die Tollwut führt immer zum qualvollen Tod.“ Darum müssen Tiere ohne ausreichenden Impfschutz im Falle eines Ansteckungsverdachts getötet werden, denn das Virus kann nur im toten Tier nachgewiesen werden. Für Menschen ist die einzige lebensrettende Maßnahme nach Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier eine sofortige Impfung, die sogenannte Postexpositionsprophylaxe (PEP).