Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz bei Corona-Impfung durch Tierärzt:innen

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Gruppenvertragspartner bieten Versicherungsschutz für Corona-Impfungen durch Tierärzt:innen im Rahmen und Umfang einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung!

Derzeit ist das Corona-Geschehen genauso dynamisch wie die Frage, welche Berufsgruppen – neben den Humanmedizinern – gegen Covid-19 impfen sollen. Am 2.12.2021 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, auch Impfungen durch Zahnärzt:innen, Apotheker:innen und Tierärzt:innen in Betracht zu ziehen. Der rechtliche Rahmen hierfür wurde durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geschaffen; diese Änderung wurde durch den Bundestag und den Bundesrat am 10.12.2021 beschlossen und zwei Tage später in Kraft getreten. Insbesondere aufgrund der aktuellen Situation erscheint die Zielsetzung der Bundesregierung, die Impfquote für Corona-Impfungen zu erhöhen, sehr sinnvoll. Die Spezial-Tierärzte-Berufshaftpflicht-Gruppenvertragspartner leisten mit einer unkomplizierten Lösung bezüglich des Versicherungsschutzes hierzu einen Beitrag.

Da es sich bei einer Impfung um einen einwilligungsbedürftigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen handelt, muss der Impfende bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um diesen Eingriff vornehmen zu dürfen. Diese Voraussetzungen werden im Infektionsschutzgesetz definiert. Neben geeigneten Räumlichkeiten zur Vornahme der Corona-Impfung müssen die Impfenden ärztlich geschult werden. Mit dieser Schulung sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der Schutzimpfung gegen das Coronavirus vermittelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Aufklärungspflicht, die Anamneseerhebung, die Einwilligungserklärung des zu Impfenden, das Setzen der Spritze, Notfallmaßnahmen bei akut auftretenden Impfreaktionen und vieles mehr.

Grundsätzlich gehört jedoch das Impfen von Menschen nicht zum Berufsbild der Tierärzt:innen. Gemäß der Versicherungsbedingungen für Tierärzt:innen der Gruppenvertragspartner ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Tätigkeiten und Leistungen, die sich aus dem Berufsbild ergeben, versichert. Sollten nun Tierärzt:innen, die gegen Corona impfen möchten, alle diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben einhalten, kann der Gruppenvertragspartner den Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang einer bestehenden Betriebshaftpflicht für die Corona-Impfung bestätigen.

Weitere Informationen telefonisch unter T: 0541-409490, per Mail unter info@medicopartner.de oder einfach QR-Code scannen für einen Video-Call-Termin mit Spezial-Berater.